Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § fuer Onlineshop
§ 1 Verwender
Als Verwender dieser AGB gilt:
Mag. Petra Frischauf
Lengau 15
4076 St. Marienkirchen
Bezirksgericht Grieskirchen
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).
§ 3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website www.allesfrischauf.at des Onlineshops allesFrischauf abschließen.
Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite www.allesfrischauf.at stellt kein Vertragsangebot dar.
Mit der Bestellung einer Ware durch einen Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten und den geltenden AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar. Muster von datenschutz.org
§ 4 Zahlung
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
- Paypal
- Überweisung
- Nachnahme
- Barzahlung
§ 5 Lieferung, Lieferungsbeschränkungen
Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – innerhalb von 7 Werktagen. Diese Frist beginnt im Falle der Zahlung via Überweisung oder Paypal am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.
§ 6 Gefahrenübergang
Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware vor.
§ 8 Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundepension
allesFrischauf www.allesFrischauf.at
Mag. Petra Frischauf, Lengau 15, 4076 St. Marienkirchen
email: petra.frischauf@live.at
Tel: 0699/14064216
A Allgemeines
- Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Hundesitting“ sind auf den gesondert konkretisierten
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ zwischen Mag. Petra Frischauf und dem/der AuftraggeberIn anzuwenden. - Im Folgenden wird allesFrischauf AuftragnehmerIn genannt und davon ausgegangen, dass der/die
AuftraggeberIn gleichzeitig der/die HundehalterIn ist.
B Geltungsbereich - „allesFrischauf“ erbringt sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage dieser „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende
Fassung. - „allesFrischauf“ ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder
zu ergänzen. Widerspricht der/die AuftraggeberIn den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung, so werden diese geänderten
oder ergänzten Bedingungen wirksam. - Widerspricht der/die AuftraggeberIn fristgemäß, ist „allesFrischauf“ berechtigt, den Vertrag zu
dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft
treten.
C Vertragsangebot, Vertragsabschluss - Sämtliche Angebote von „allesFrischauf“ sind freibleibend.
- Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ durch „allesFrischauf“und dem/der AuftraggeberIn zustande.
D Vertragsgrundlagen - Grundlagen des „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ sind die Leistungsvereinbarung, die „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen – Hundesitting“, die gesetzlichen Bestimmungen, sowie etwaige
Sondervereinbarungen. - „allesFrischauf“ verpflichtet sich, dass die anvertrauten Hunde liebevoll, art- und verhaltensgerecht
unter Beachtung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen,
mit allergrößter Sorgfalt betreut werden. Dies bezieht sich auch auf das selbstverständliche
Entfernen von Hundekot im öffentlichen Raum. - Falls der/die HundesitterIn durch unerwartete Vorkommnisse seine Betreuungszusage nicht oder
nur teilweise erfüllen kann, ist der/die HundesitterIn verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die
Betreuung dennoch zustande kommt. - Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber „allesFrischauf“, dass der übergebene oder der zu
betreuende Hund sein/ihr Eigentum, sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. - Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber „allesFrischauf“, dass sein/ihr Hund regelmäßig
vorsorglich gegen Parasiten behandelt wird (z.B. regelmäßige Entwurmungen), sowie die jährlich
empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. Eine Kopie des Impfpasses ist vor Vertragsabschluss zu
übergeben. - Außerdem informiert der/die AuftraggeberIn „allesFrischauf“ über jede vorliegende Erkrankung oder
den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie über
die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Hundes.
Insbesondere ist dabei das Hundedatenblatt auf Seite 2 des „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ zu
beachten. Alle Angaben auf dem Hundedatenblatt und den Leistungsvereinbarungen sind
wahrheitsgemäß einzutragen und durch eine Unterschrift zu
bestätigen. - Falls der zu betreuende Hund ohne Verschulden des/der HundesittersIn entlaufen sollte, werden
alle erforderlichen Schritte eingeleitet, wie z. B. Information des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei
der Polizei und beim Fundbüro. Falls der Hund gechipt bzw. tätowiert und somit in eine internationale Tierkennzeichnungsdatenbank eingetragen ist, werden diese sofort kontaktiert. Die eventuell anfallenden Kosten für diese Maßnahmen trägt der/die HundebesitzerIn. - Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Hundes wird der/die HundesitterIn den/die im
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ angegebenen Tierarzt/Tierärztin aufsuchen und umgehend den/die AufraggeberIn kontaktieren. Ist dieser/diese Tierarzt/TierärztIn nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, ist der/die HundesitterIn berechtigt, den nächstliegenden Tierarzt aufzusuchen. Die
dadurch entstandenen Kosten sind vom/von der AuftraggeberIn zu übernehmen. - Im Todesfall eines Hundes verbleiben die sterblichen Überreste beim/bei der TierarztIn. Der/Die
AuftraggeberIn kann dann selbst entscheiden, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll.
Etwaige Kosten sind ebenfalls vom/von der AuftraggeberIn zu tragen. - Weiters verpflichten sich der/die HundesitterIn auf außergewöhnliche Vorkommnisse, sowohl
bezüglich des anvertrauten Hundes, als auch der Räumlichkeiten, zu achten und diese dem/der
AuftraggeberIn zu melden. Sollte der/die AuftraggeberIn nicht erreichbar sein, sind diese
Vorkommnisse der im Vertrag angegebenen Kontaktperson mitzuteilen. - Wenn Gebäude und Räume zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen in Abwesenheit
des Auftraggebers oder der Auftraggeberin betreten werden sollen, sind dem/der HundesitterIn die
erforderlichen Schlüssel auszuhändigen. - Der/Die HundesitterIn und „allesFrischauf“ dürfen keinerlei Nachschlüssel für die anvertrauten
Räume anfertigen. - Der/Die HundesitterIn verpflichtet sich, außer nach Rücksprache mit dem/der Auftraggeberin
oder der im „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ angegebenen Kontaktperson, keiner anderen Person
Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewähren. - Der/Die HundesitterIn verpflichtet sich, dass die Räume nur mit größter Vorsicht betreten werden
und auf den Erhalt des Inventars geachtet wird. - Das Haus oder die Wohnung muss sich in einem sicheren Zustand befinden.
- Im Falle von gefährlichen Situationen (z.B. Einbruch, Brand, Rohrbruch) während der Betreuung
oder Abholung bzw. Wiederbringung des Hundes in Abwesenheit anderer befugter Personen wird
der/die HundesitterIn die entsprechenden Institutionen (z.B. Polizei, Feuerwehr,
Handwerkernotdienst) verständigen. Die entstandenen Kosten sind vom/von der AuftraggeberIn zu
übernehmen. - „allesFrischauf“ ist berechtigt, alle Daten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin elektronisch zu
speichern. „allesFrischauf“ wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind
lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber „Hund und Du“ zur Auskunft verpflichtet ist.
Haftung durch „allesFrischauf“ und den/die HundesitterIn - „allesFrischauf“ haftet dafür, dass der Hund vom/von der HundesitterIn entsprechend den vom/von
der Auftraggeber/Auftraggeberin angegebenen Pflegeanweisungen im Hundedatenblatt des
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ behandelt und versorgt wird. - Die Haftung durch „allesFrischauf“ ist mit Ausnahme von Personenschäden grundsätzlich nur auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. - Falls der Hund während der Betreuungszeit erkranken oder versterben sollte, ist, mit Ausnahme
aufgrund grob fahrlässigem Verhalten durch den/die HundesitterIn, eine Haftung durch den/die
HundesitterIn oder „allesFrischauf“ ausgeschlossen. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines
Hundes erklärt sich der/die AuftraggeberIn einverstanden, dass die notwendige tierärztliche
Versorgung von einem/einer Tierarzt/Tierärztin unserer Wahl übernommen wird, wenn der im
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ angegebene Tierarzt nicht erreichbar ist. Der/Die
Tierarzt/Tierärztin entscheidet dann über Sinn und Nutzen einer Behandlung. Die dadurch
entstehenden Kosten trägt der/die AuftragnehmerIn. Eine Haftung durch „allesFrischauf“ oder den/die HundesitterIn für eine fehlerhafte Behandlung ist ausgeschlossen, weil diese Behandlung durch den/die Tierarzt/Tierärztin selbst durchgeführt wird. - Der/Die AuftraggeberIn nimmt zur Kenntnis, dass der/die HundesitterIn kein/e ausgebildete/r
VeterinärmedizinerIn ist. Sofern der Auftrag erteilt wird, dem Hund Medikamente, beziehungsweise
auch Injektionen, insbesondere bei „Zuckererkrankung“ des Hundes, zu verabreichen, wird der/die
beauftragte HundesitterIn dies nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Außer in Fällen von
grober Fahrlässigkeit, werden der/die HundesitterIn beziehungsweise „allesFrischauf“ keinerlei
Haftung für sämtliche eventuell auftretenden Schäden übernehmen. - Die zu betreuenden Hunde werden grundsätzlich an der Leine ausgeführt. Wenn ein Freilauf ohne
Maulkorb und Leine gewünscht wird, erfolgt dieser ausschließlich auf Gefahr und Risiko des/der
Auftraggebers/Auftraggeberin. Ein gewünschter Freilauf ohne Maulkorb und Leine muss im
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ ausdrücklich durch den/die AuftraggeberIn genehmigt werden.
Sollte der Hund trotzdem ohne Verschulden des/der HundesitterIn entlaufen, ist eine Haftung durch
den/die HundesitterIn beziehungsweise durch „allesFrischauf“ ausgeschlossen. - Hat der/die AuftraggeberIn dem Freilauf mit anderen Hunden schriftlich zugestimmt, so ist er sich
den damit verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen
Hunden beim Spazieren gehen entstehen können bewusst und kann im Schadensfall keine Ansprüche an den/die HundesitterIn beziehungsweise an „allesFrischauf“ stellen. - Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit Dritten zufügt, haftet „allesFrischauf“ nur,
wenn der/die HundesitterIn nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten ließ. - „allesFrischauf“ haftet nicht für eventuelle Schäden etc., die trotz der entsprechenden Pflege
auftreten. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht dafür, dass der Hund während eines
Spazierganges etc. Schaden an dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen anrichtet. - Für übergebene Gegenstände wie z.B. Leinen, Decken, Körbchen oder Spielzeuge wird mit Ausnahme
von grober Fahrlässigkeit durch den/die HundesitterIn keine Haftung übernommen. - Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haftet „allesFrischauf“ nur bei grober Fahrlässigkeit. In
diesem Fall ist der/die HundesitterIn oder „allesFrischauf“ verpflichtet, die notwendigen
Schlossersatzkosten zu übernehmen. - Eine Haftung durch den/die HundesitterIn oder „allesFrischauf“ ist jedoch dann ausgeschlossen,
wenn die Schlüsselübergabe und/oder Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgt, sondern
beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten. - „allesFrischauf“ haftet nicht für den Verlust von Schmuck, Bargeld oder sonstigen
Wertgegenständen, wenn der/die AuftraggeberIn diese nicht entsprechend gesichert aufbewahrt hat. - „allesFrischauf“ verpflichtet sich, die Wohnräumlichkeiten, die bei der Betreuung des Hundes
betreten werden, pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch auf den/die HundesitterIn übertragen wird. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für eventuelle
Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen. - Für Schäden, die während der Betreuungszeit ohne Verschulden des/der Hundesitters/Hundesitterin an Räumen, Inventar, sowie Hausrat entstehen sollten, übernimmt „allesFrischauf“ keinerlei Haftung.
- Der/Die HundesitterIn beziehungsweise „allesFrischauf“ haften nicht für Beschädigungen, die der
Hund in der Wohnung oder an der Einrichtung des/r Auftraggebers/Auftraggeberin anrichtet,
insbesondere auch nicht für Verschmutzungen. - Falls während der Betreuung unvorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen anfallen (z.B.
Tierarztfahrten, Reinigungskosten, etc.), werden die hierfür anfallenden Kosten extra verrechnet und
sind vom/von der AuftraggeberIn zu bezahlen. Haftung durch den/die AuftraggeberIn - Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der/die AuftraggeberIn TierhalterIn.
- Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet einen Haftpflichtversicherungsnachweis zu erbringen und
„allesFrischauf“ eine Kopie davon zu übergeben. - Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet „allesFrischauf“ in vollem Umfang über sämtliche
Besonderheiten, Gewohnheiten und eventuell auftretende Risken, die den Hund betreffen und die mit der Betreuung des Hundes verbunden sind, zu informieren. Dies betrifft vor allem die Untugenden
seines Tieres (Raufer, Bissigkeit usw.). Auch Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben oder
der Hang zum Weglaufen sind uns mitzuteilen. - Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet uns in vollem Umfang über den gesundheitlichen Zustand,
alle vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, sowie uns die eventuell
auftretenden Risken mitzuteilen, die mit der Betreuung des Hundes verbunden sind, mitzuteilen. Dies
betrifft auch die etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin. - Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet „allesFrischauf“ und dem/der HundesitterIn eine etwaige
Erkrankung des Hundes auch während einer laufenden Betreuungsvereinbarung sofort nach deren
bekannt werden zu melden. Ebenso verpflichtet sich der/die AuftraggeberIn die jährlich empfohlenen
Schutzimpfungen des betreuten Hundes durchführen zu lassen. - Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden
Schäden in voller Höhe zu Lasten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. „allesFrischauf“ übernimmt
keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den/die AuftraggeberIn entstanden sind. - Der/Die AuftraggeberIn haftet ausschließlich für sämtliche Schäden, die sein/ihr Hund während
unserer Betreuungszeit, bzw. beim/bei der HundesitterIn verursacht. - Der/Die AuftraggeberIn haftet für alle Schäden, die dem/der HundesitterIn oder Dritten infolge
von Krankheiten des zu betreuenden Hundes zugefügt werden. - Der/Die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten aufgrund etwaiger
Schäden (z.B. in der Wohnung des/der HundesitterIn), welche der Hund während der Betreuungszeit
verursacht. - Der/Die AuftraggeberIn bleibt auch während seiner/ihrer Abwesenheit für Risiken, die eventuell
von seinen/ihren Gebäuden und Räumen ausgehen, haftbar bzw. versicherungspflichtig. Falls solche
Risiken bestehen bzw. möglich sind, ist „Hund und Du“ ausdrücklich darauf hinzuweisen. - Der/Die AuftraggeberIn sichert den fluchtsicheren Zustand seiner Räumlichkeiten zu.
- Der/Die AuftraggeberIn hat unaufgefordert entsprechende Ausführmittel, wie Maulkorb,
reißfeste Leine, allfälligen Regenschutz, sonstige Hilfsmittel, die für die vorgesehenen Maßnahmen zur Betreuung des Tieres erforderlich sind, wie etwa Kratzschutz, Pflege- oder Verbandsmaterialien,
bereitzustellen. - Sollte ein Schaden entstehen, der durch ungeeignete oder schadhafte Utensilien, wie z.B. Leine,
Maulkorb und dergleichen verursacht wird, übernehmen der/die HundesitterIn und „allesFrischauf“
ausdrücklich keine Haftung. - Leistungen
- Der/Die AuftraggeberIn übergibt dem/der HundesitterIn den Hund anhand der im „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ festgelegten Vereinbarungen.
- Der/Die HundesitterIn übernimmt den Hund in dem im Hundedatenblatt des „Betreuungsvertrag –
Hundesitting“ beschriebenen Zustand. Er/Sie betreut den Hund entsprechend den dort angegebenen
Informationen. - Der Hund wird in den Räumlichkeiten (Wohnung/Haus) des/der Hundesitters/Hundesitterin betreut.
Andere Betreuungsformen (z.B. der Hund wird in der Wohnung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin betreut) erfordern spezielle Vereinbarungen. - Bei 10er Blöcken und Daueraufträgen ist die Bekanntgabe eines Betreuungswunsches mindestens 5
Tage vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erforderlich, da wir Ihnen sonst die Betreuung nicht
zusichern können.
Bei 10er Blöcken und Daueraufträgen wird im Fall einer Absage, die weniger als 48 Stunden vor dem
vereinbarten Betreuungstermin liegt, 50% und bei weniger als 24 Stunden davor, 100% des
vereinbarten Aufwandes verrechnet. - Bei einem Buchungswunsch 48 Stunden vor Betreuungsbeginn müssen wir bei Zustandekommen der
Betreuung einen Expresszuschlag verrechnen - H Vertragsdauer
- Die Dauer der erforderlichen Betreuung durch den/die HundesitterIn wird schriftlich im
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“ geregelt. - „allesFrischauf“ und der/die HundesitterIn sind bemüht den Hund pünktlich und zuverlässig zu
betreuen und haben im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den/die AuftraggeberIn umgehend zu informieren. - Wenn der/die AuftraggeberIn die Rückgabe des Hundes zum vereinbarten Termin nicht
wahrnehmen kann, ist der/die HundesitterIn unverzüglich telefonisch zu informieren. - Kann ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden und wurden weder der/die
HundesitterIn noch „allesFrischauf“ darüber informiert, behalten wir uns vor, den Hund nach 3 Tagen
weiterzuvermitteln bzw. einen Pflegeplatz für den Hund zu organisieren. Die dadurch entstehenden
Kosten müssen wir dem/der AuftraggeberIn verrechnen. - 10er Blöcke haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Termine, die bis dahin
nicht aufgebraucht wurden, gelten als verfallen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich - I Preise und Zahlungen
- Die Preise richten sich nach dem Aufwand der Betreuung und werden bei Vertragsabschluss,
basierend auf Betreuungszeit, Betreuungsart, eventuellen Fahrtkosten oder Sondervereinbarungen
individuell festgelegt. - Die zugrunde liegende „Preisliste – Hundesitting“ ist grundsätzlich verbindlich. Eine Erhöhung des
Gesamtpreises kann jedoch durch Vorkommnisse, die zu einem Mehraufwand führen, z. B. Erkrankung des Hundes oder durch andere von der/die HundesitterIn oder „allesFrischauf“ zur Vertragserfüllung notwendigerweise getätigten Aufwendungen begründet sein. - Bei Vertragsabschluss ist eine individuell festzulegende Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist am
ersten Tag der Betreuung fällig und in bar zu begleichen. Individuell vereinbarte Zahlungskonditionen
werden im Ausnahmefall im „Betreuungsvertrag – Hundesitting“ geregelt. - 10er Blöcke sind im Voraus in bar zu bezahlen.
- J Rücktritt
- Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des/der Auftraggebers/Auftraggeberin vom
„Betreuungsvertrag – Hundesitting“, sind wir berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Eine
eventuell geleistete Anzahlung wird entsprechend abgerechnet. - Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den/die AuftraggeberIn kann kein Geld
zurückerstattet werden. - Die vorzeitige Lösung einer regelmäßigen Betreuungsvereinbarung in Form eines Dauerauftrages ist
sowohl seitens dem/der AuftraggeberIn als auch durch „allesFrischauf“ mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen jeweils zum letzten eines jeden Monats möglich. - K Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder
Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für alle gegen eine/n VerbraucherIn, der/die im Inland
seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen
Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen
Sprengel der/die VerbraucherIn seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
Für VerbraucherInnen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich
haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig
oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die
Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Stand 01. März 2020
St. Marienkirchen,